Was ist ein verfolgungsbedingter unrechtmäßiger Entzug?
Jüdische und regimekritische Personen und Organisationen erfuhren im NS-Staat einen immensen gesellschaftlichen und politischen Verfolgungsdruck, der sich unmittelbar auf deren Vermögensverhältnisse auswirkten. Seit 1933 wurden zahlreiche antisemitische und andere diskriminierende Gesetze erlassen, die auf den direkten Vermögensentzug zielten oder Betroffene so drangsalierten, dass sie sich zur Emigration gezwungen sahen. Die Reichsfluchtsteuer und die Devisenbewirtschaftung, ein Produkt der Weltwirtschaftskrise, wurden durch eine drastische Verschärfung zum zentralen Instrument, um das Vermögen der Emigranten zu großen Teilen abzuschöpfen.
Ab 1938 wurde die Enteignung jüdischer Bürger forciert. Sie mussten ihr Vermögen den Behörden melden, nach der Reichspogromnacht eine Judenvermögensabgabe entrichten: 25 % ihres Gesamtvermögens. Zudem konnte das Reichswirtschaftsministerium den Zwangsverkauf von Mobilien und Immobilien verfügen. Schmuck- und Kunstgegenstände durften nur noch über staatliche Ankaufsstellen veräußert werden, die die Preise drückten. Ab 1941 fiel das Vermögen von deportierten und emigrierten Juden an das Deutsche Reich.
Die systematische Enteignung der jüdischen Bevölkerung vollzog sich auch im annektierten Österreich. Während des Zweiten Weltkrieg fand in den besetzten Staaten ein regelrechter Raubzug statt