Zugang über Personen- und Institutionenforschung
Legen die Befunde einen unrechtmäßigen Entzug nahe, beispielsweise eine Beschlagnahme des Objekts durch eine NS-Behörde wie die Reichskulturkammer oder die Geheime Staatspolizei – so sind Informationen über die Opfer des Kulturgutraubes von zentraler Bedeutung.
Hat der Geschädigte einen Wiedergutmachungsantrag gestellt? Wird in der Wiedergutmachungsakte ggf. das Objekt erwähnt und die Umstände des NS-verfolgungsbedingten Entzugs dargelegt? Die Klärung der möglichen Erbfolge, die Prüfung von Anspruchsberechtigung und Anspruch und das Finden einer gerechten und fairen Lösung ist allerdings nur durch juristische Unterstützung möglich. Schließlich muss die Rückgabe oder eine andere Lösung dokumentiert werden.